Leserbrief
Weststadt-Kindergarten

Zu der vorgenannten Headline fällt mir spontan ein: „Guten Morgen Herr Rehmsmeier. Wünsche wohl geruht zu haben.“ Denn die unionsrechtliche Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass zwischen Störfallbereichen und öffentlich genutzten Gebäuden ein ausreichend großer Sicherheitsabstand gewahrt bleibt, trifft auch die deutschen Baugenehmigungsbehörden.
Das hat der EuGH bereits am 15.09.11 Az. C-53/10 so entschieden. Damit gehört es zum Fachgebiet eines Stadtbaumeisters, bei dem es sich um den leitenden Angestellten einer Kommune mit architektonischem Aufgabengebiet und mit Bezug zum Bauplanungs- und Bauordnungsrecht handelt, derart wichtige Urteile zu kennen oder zumindest im Rahmen der ihm zumutbaren Prüfung darauf zu stoßen, bevor die Entscheidung zu dem gegenständlichen Standort, der sich jetzt als untauglich erweist, gefällt wurde. Schließlich kamen damit ganz erhebliche finanzielle Lasten auf die Stadt Ladenburg zu: Kosten für ein wertloses Gutachten einerseits und deutlich höhere Mietkosten für das Provisorium an der Hockenwiese andererseits. Eine blamable Dorfposse. In der Privatwirtschaft trifft die Kostenlast irrationaler Fehlentscheidungen das Unternehmen persönlich. Bei der öffentlichen Hand hingegen wird der Weckruf des Herrn Rehmsmeier aus dem Dornröschenschlaf und das nunmehr erforderliche Herausrücken aus der städtebaumeisterlichen Komfortzone zu Lasten der Steuerzahler sozialisiert! Herzlichen Glückwunsch Herr Rehmsmeier, jedoch hoffentlich nicht weiter so.
Ulrich Staudt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 

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