Von Hebesätzen, Frischwasser und Abwasser – Rat beschließt Gründung eines Eigenbetriebs für Stadtentwässerung – Neufassung der Feuerwehrsatzung und der Feuerwehr-Entschädigungssatzung beschlossen
Eines der Themen in der Ratssitzung am vorigen Mittwoch war der Tagesordnungspunkt „Hebesätze“. Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen der Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Mit dem Landesgrundsteuergesetz wurde 2020 ein neues Bewertungsverfahren eingeführt. Zum 1.1.2025 erfolgte die Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge nach neuem Recht, woraufhin die Stadt Ladenburg ihre Hebesätze neu bestimmt hat. Kämmerin Eva-Maria Rother: „Das Ziel ist die Aufkommensneutralität.
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