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Gut gemeint ist nicht gut gemacht

Endlich ist es so weit: Ab dem 1. Juni dürfen Bürgerinnen und Bürger gemeinsam Solarstrom erzeugen und über das öffentliche Netz mit ihren Nachbarn teilen. Was nach einem großen Wurf klingt, ist bei näherem Hinsehen eine gut gemeinte Absichtserklärung. Mehr nicht.

Denn das Gesetz aus dem Hause von Bundeswirtschaftsministerin Reiche kommt mit einem ganzen Bündel an Problemen daher. Die Netzbetreiber sind technisch, organisatorisch und administrativ nicht bereit. Die Bundesnetzagentur hat die nötigen Standards noch nicht festgelegt. Und während Deutschland an den Stellschrauben dreht, läuft die Frist aus Brüssel ab. Strafzahlungen drohen.

Ein Blick über die Grenzen zeigt, wie weit Deutschland tatsächlich zurückliegt.

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Autor:

Markus Weik aus Ladenburg

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