Novemberhilfe für Bäckereien und Konditoreien mit Cafébetrieb
Prof. h. c. Dr. Karl A. Lamers MdB teilt mit

Foto: Foto: © Friederike Hentschel

Der CDU-Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Heidelberg/Weinheim, Prof. h. c. Dr. Karl A. Lamers, teilt mit, dass Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenem Cafébetrieb als Gastronomiebetriebe betrachtet werden und deshalb vom Beschluss der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020 erfasst sind. Soweit sie durch Schließungsanordnungen der Länder ihren Geschäftsbetrieb im November einstellen müssen, sind sie bei der Novemberhilfe antragsberechtigt.

„In den letzten Tagen sind vermehrt Inhaber von Bäckereien und Konditoreien mit Cafébetrieben auf mich zugekommen, die mir völlig fassungslos berichteten, dass sie durch das Raster der Novemberhilfe fallen. Aus diesem Grund habe ich eine Initiative ergriffen und freue mich, dass mir der Parlamentarische Staatssekretär und Beauftragte der Bundesregierung für Tourismus, Thomas Bareiß MdB,
jetzt mitgeteilt hat, dass nun auch Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenem Cafébetrieb von der Novemberhilfe profitieren können. Toll, dass eine Regelung gefunden wurde! Das ist ein starkes Signal für den Mittelstand und unser Handwerk“, so Prof. h. c. Dr. Lamers.

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Die Redaktion aus Ladenburg

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