Neu gefasst werden soll die Satzung zur Erhebung von Vergnügungssteuer. Dies beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am Mittwoch einstimmig bei einer Enthaltung.
Von bisher 20 Prozent der Bruttokasse soll die Steuer auf 25 Prozent angehoben werden bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit. Die Besteuerung ohne Gewinnmöglichkeit bleibt unverändert. (res)
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