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Baden-Württemberg: Solarpflicht für bestehende Gebäude tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Gesetz greift bei allen grundlegenden Dachsanierungen - 60 Prozent der Dachfläche müssen mit einer Anlage bestückt werden. 50.000 Dachsanierungen im Südwesten pro Jahr

In rund einem halben Jahr weitet das Land Baden-Württemberg die Solarpflicht auf bestehende Gebäude aus. Ab 1. Januar 2023 müssen bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude bei einer grundlegenden Dachsanierung mit einer Photovoltaikanlage versehen werden. Damit tritt nach der Anforderung für neue Nichtwohngebäude, Parkplätze und Wohngebäude die letzte Stufe der Solarpflicht des Landes in Kraft. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Wer ab 2023 sein Dach saniert, muss 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen belegen.

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Die Redaktion aus Ladenburg

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