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BdSt erinnert an Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung

Steuerzahler haben Zeit bis zum 2. Oktober 2023 bzw. bis zum 31. Juli 2024

Wer eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 abgeben muss und seine Steuererklärung selbst ausfüllt, sollte sich langsam beeilen. Denn die Abgabefrist endet für jene am 2. Oktober 2023. Wer diese Frist nicht einhalten kann, sollte bei seinem Finanzamt eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung beantragen. Bei den meisten Finanzämtern genügt hierzu der Griff zum Telefonhörer, es besteht aber auch die Möglichkeit, das Finanzamt über das Kontaktformular auf der jeweiligen Homepage
anzuschreiben.

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Autor:

Die Redaktion aus Ladenburg

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