Bund der Steuerzahler begrüßt Entgegenkommen des Finanzministeriums

Grundsteuerreform: Vernünftige Lösung für Abgabe in Papierform

Wegen der Neuregelung der Grundsteuer ab 2025 werden die Grundstückseigentümer in Baden-Württemberg voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 eine Erklärung zur Bestimmung des Grundbesitzwertes für ihre Immobilien abgeben müssen. Vorgesehen ist dafür eine elektronische Übermittlung der Daten an das Finanzamt per Elster, nur in Härtefällen kann auf die elektronische Abgabe verzichtet werden. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg forderte von Beginn an, die Abgabe der Erklärungen für die Grundstücke in Baden-Württemberg in Papierform großzügig anzuerkennen.

Zentrales Thema war diese Forderung auch Anfang Februar in einem Gespräch mit Finanzminister Dr. Danyal Bayaz. Der baden-württembergische Steuerzahlerbund bat den Minister dabei, im Hinblick auf die online abzugebende Grundsteuererklärung auch an beispielsweise ältere Grundstückseigentümer oder Eigentümer zu denken, die noch nie eine Steuererklärung abgegeben haben und forderte, dass die Steuererklärung für das eigene Grundstück unproblematisch auch ohne größere Hürden in Papierform abzugeben sein müsse. Jetzt hat das Finanzministerium reagiert und bekannt gegeben, dass man ab Juli 2022 einen Vordruck beim zuständigen Finanzamt abholen kann, die Abgabe der Steuererklärung in Papierform wird als Härteantrag gewertet.

„Ein guter und richtiger Zug des Finanzministeriums. Von der Grundsteuer sind sehr viele Steuerzahler betroffen, auch solche, die keine Einkommensteuererklärung abgeben und vor allem auch solche, die bisher noch nie eine Steuererklärung elektronisch übermittelt haben. All jenen hilft dieser Vordruck entscheidend weiter“, macht der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller deutlich.

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Die Redaktion aus Ladenburg

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