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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Amt für Straßen- und Radwegebau: Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h muss im Saukopftunnel in Weinheim bis Mitte September bestehen bleiben

Wie bereits am Freitag, 28. Juli, mitgeteilt, ist der Saukopftunnel an der Bundesstraße (B) 38 Weinheim-Birkenau momentan nur geschwindigkeitsreduziert befahrbar. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/ muss bis Mitte September (KW 37) bestehen bleiben, teilt das zuständige Amt für Straßen- und Radwegebau mit. „Die Geschwindigkeitsreduzierung bis zur Umsetzung der Arbeiten ist eine Vorsichtsmaßnahme, da bei einem Stromausfall gegebenenfalls auch Teile der Beleuchtung ausfallen könnten.

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Die Redaktion aus Ladenburg

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