GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Sonderregelungen vor Wahlen!
Einführung einer Karenzzeit Im Redaktionsstatut für das Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Edingen-Neckarhausen vom 21.02.2024 wurden Sonderregelungen vor Wahlen festgeschrieben. Dabei ist es der Gemeinde als kommunaler Gebietskörperschaft sowie ihren Organen (Bürgermeister & Gemeinderat) untersagt, auf die Bildung des Wählerwillens einzuwirken und sich in dieser Hinsicht neutral zu verhalten (Neutralitätspflicht). Bis zum Termin der Bundestagswahl am 23.02.2025 erfolgen keine...