ABWASSERVERBAND "UNTERER NECKAR"
Wirtschaftsplan des Abwasserverbandes "Unterer Neckar" für das Jahr 2026
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Kommunalrechtsamt - Heidelberg hat mit Verfügung vom 01.12.2025 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes des Abwasserverbandes "Unterer Neckar" für das Jahr 2026 gemäß § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 12 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz und den §§ 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 615.000,00 Euro ist genehmigungsfrei. Der Beschluss der Verbandsversammlung über den...