Sperrvermerke

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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes (BMG) haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten in bestimmten Fällen zu widersprechen. Die Einrichtung dieser Übermittlungssperren ist kostenfrei und kann jederzeit bei der Meldebehörde beantragt werden. Ein Widerspruch ist möglich gegen die Übermittlung von Meldedaten: an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen,an Presse, Rundfunk...

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