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Allgemeine Informationen zu den Bodenrichtwerten und deren Beauskunftung

Alle Grundstückseigentümer haben bis Ende Oktober Zeit, ihre Grundsteuererklärung online über das ELSTER-Portal oder in Härtefällen auch in Papierform abzugeben.

Die hierfür benötigten Bodenrichtwerte stehen seit dem 1. Juli 2022 zur Verfügung. Auf der Internetseite www.gutachterausschuesse-bw.de findet man neben den aktuellen Bodenrichtwerten auch allgemeine Informationen zum Grundstück, wie Flurstücksnummer und -größe. Weitergehende Informationen auch zur Anwendung der Bodenrichtwerte finden sich im Link, der im Menüpunkt „Umrechnungstabellen“ hinterlegt ist.
Sollten Bürger:innen über keinen Computer oder Internetzugang verfügen, können sie sich gerne an das jeweilige Rathaus wenden.

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Autor:

Die Redaktion aus Ladenburg

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