Anmeldung für Betreuungsplätze ab Januar online

Die Anmeldung und Koordination der Betreuungsplätze für Krippe, Kindergarten und Schulkindbetreuung soll für Eltern, Träger und Verwaltung einfacher werden. Die Stadt Ladenburg setzt bei Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2022/2023 erstmals auf ein onlinegestütztes Anmeldeverfahren, das durch den Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS) bereitgestellt wird und bereits in zahlreichen Kommunen in Baden-Württemberg praktisch erprobt ist. Diese Möglichkeit ist ab dem 03.01.2022 unter: www.ladenburg.de/zv geschaltet. Für das neue Kindergartenjahr sind die Anmeldungen bis 28. Februar 2022 zu hinterlegen.

Das neue Verfahren ersetzt die bisherige Anmeldung in Papierform gegenüber dem Kinder- und Jugendbüro. Mit der Einführung der zentralen Vormerkung können Eltern den Betreuungsbedarf für ein oder mehrere Kinder künftig online, unabhängig der Öffnungszeiten des Rathauses über ein Anmeldeportal mitteilen. Diese Bedarfsanmeldung gilt trägerübergreifend für alle Neuanmeldungen und für alle Betreuungsangebote (mit Ausnahme der Kindertagespflege) in Ladenburg.

Durch das Angebot erhalten Eltern frühzeitig die Gelegenheit, ihren Betreuungsbedarf zu melden. Mit der Anmeldung kann der gewünschte Beginn, der gewünschte zeitliche Umfang sowie die Wunscheinrichtung(en) für die Betreuung angegeben werden. Ebenfalls können Änderungsbedarfe eigenständig direkt im System angepasst und erforderliche Unterlagen hochgeladen werden. Die Kommunikation zwischen den Eltern und dem Kinder- und Jugendbüro erfolgt über E-Mail. Sollten Eltern aufgrund fehlender technischer Ausstattung oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sein, die Online-Vormerkung für einen Betreuungsplatz selbst vorzunehmen, werden die Eltern von den Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendbüros gerne unterstützt.

Die konkrete Platzvergabe mit Abschluss des Betreuungsvertrages erfolgt weiterhin zwischen den Eltern und dem Träger der Einrichtung.

Im Zuge der Umstellung auf ein onlinegestütztes Verfahren wurden auch die Kriterien zur Platzvergabe erörtert. Das vorgesehene Punktesystem ist maßgebend für die Vergabe von Ganztagesbetreuungsplätzen im Bereich Krippe und Kindergarten und dient als transparentes, trägerübergreifendes Steuerungsinstrument zur Regelung der erhöhten Nachfrage. Maßgeblich für eine Bevorzugung ist der Umfang der Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten bzw. der Alleinerziehenden. Bei der Vergabe der Betreuungsplätze mit verlängerten Öffnungszeiten erfolgt die Vergabe nicht nach der Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten, sondern nach weiteren Vergabekriterien. Diese Regelung betrifft auch die Schulkindbetreuung.

Die Verwaltung erhofft sich von der Einführung der onlinegestützten, zentralen Vormerkung für die Zukunft eine konkretere Übersicht über den Bedarf von Betreuungsplätzen und den gewünschten Betreuungszeiten. Bei der Anwendung der Platzvergabekriterien ist eine transparente und einheitliche Vergabe der Betreuungsplätze unabdingbar.

Autor:

Die Redaktion aus Ladenburg

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