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Für Flüchtende aus der Ukraine ist der legale Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel nur noch 90 Tage ab erstmaliger Einreise möglich

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis macht darauf aufmerksam, dass ukrainische Staatsangehörige nur noch für 90 Tage ab erstmaliger Einreise von der Verpflichtung befreit sind, bei Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik einen Aufenthaltstitel zu führen. Die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels gilt nur für Personen, die bis zum 30. November 2022 eingereist sind. Hintergrund ist eine Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung zum 1. September 2022.
Bisher war es dem von der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung erfassten Personenkreis möglich, nach einer Ausreise (z.B. in die Ukraine) in die Bundesrepublik wieder einzureisen, auch wenn noch kein Aufenthaltstitel erteilt worden war. Die legale Einreise bzw.

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Autor:

Sandra Weik aus Ladenburg

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