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zum Artikel Leinenpflicht
Leserbrief

Die im Artikel und im Gesetzestext beschriebene Rücksichtnahme sollte mittlerweile jedem Hundebesitzer in Fleisch und Blut übergegangen sein.

Da gibt es aber noch eine Kleinigkeit, die von vielen Hundeführern vergessen wird. Damit meine ich das Entfernen der Hinterlassenschaften der Tiere. Immer wieder ist zu beobachten, dass der Kot der Hunde unbeachtet liegen bleibt. Warum ist das so?

Als Hundeeigner und Gassigänger trage ich immer einige sogenannte Hundekotbeutel mit mir. Wenn man jetzt seinen Vierbeiner im Blick behält und sich nicht ablenken lässt von Handy, Kind oder egal durch welche Einflüsse auch immer, merkt man, wenn der Hund sich von seiner Last befreit. Nun rasch eintüten und entsorgen. So sieht Rücksichtnahme aus.

Nun kommt aber die zweite Seite der Medaille.

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Autor:

Die Redaktion aus Ladenburg

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