zum Artikel „Leinenpflicht für Hunde“ LAZ 9.10.26
Leserbrief
Gerichte (wie der VGH Baden-Württemberg oder OLG Hamm) urteilen oft, dass ein pauschaler, flächendeckender Leinenzwang für das gesamte Gemeindegebiet unverhältnismäßig und tierschutzwidrig sein kann, wenn es keine geeigneten Freilaufflächen gibt.
An der Leine ist die Körpersprache von Hunden gestört (Begegnungsverhalten, Flucht- oder Annäherungsdistanz), was zu Stress oder Aggressionen führen kann. Leinen verhindern artgerechtes Rennen, Schnüffeln und Erkunden, was psychische und physische Belastungen auslöst.
Es wäre daher wünschenswert, in Ladenburg innerhalb des Stadtgebietes (z.B. Neckarwiese) eine geeignete Freilauffläche für die ca. 660 ordnungsgemäß angemeldeten und steuerpflichtigen Hunde zur Verfügung zu stellen.
Autor:Die Redaktion aus Ladenburg |
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