Sckerl steht Unternehmen für Anfragen zur Verfügung
Uli Sckerl informiert über die anstehenden Wirtschaftshilfen in der Corona-Pandemie

Der Landtagsabgeordnete Uli Sckerl bietet wie schon im Frühjahr/Frühsommer 2020 an, die Unternehmen zu unterstützen, die von den aktuellen Maßnahmen betroffen sind und voraussichtlich für das angekündigte Hilfsprogramm des Bundes antragsberechtigt sind. Er steht für Anfrage unter wk@uli-sckerl.de zur Verfügung.
Bekanntlich sollen insbesondere Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes von November 2019 erhalten. Die Höhe errechnet sich aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz des Vorjahresmonats. Sie soll für jede angeordnete Lockdown-Woche ausgezahlt werden.

Bisher sei bekannt, dass auch junge Unternehmen unterstützt werden. Für nach November 2019 gegründete Unternehmen wird der Vergleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 herangezogen. Soloselbständige haben das Wahlrecht, als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde zu legen. Für größere Unternehmen gelten abweichende Prozentanteile vom Vorjahresumsatz. Ihre Höhe wird im Einzelnen anhand beihilferechtlicher Vorgaben ermittelt.
Die gewährte außerordentliche Wirtschaftshilfe soll mit bereits erhaltenen staatlichen Leistungen für den Zeitraum, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe, oder mit eventuell späteren Leistungen aus der Überbrückungshilfe verrechnet werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bereits bestehender Anordnung bereits untersagt ist. Unterstützungsmaßnahmen für diejenigen, die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen betroffen sind, werden zeitnah geklärt.
Die Auszahlung soll nach vereinfachtem Antrag über die Plattform der Überbrückungshilfe erfolgen: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Da die Umsetzung der Einzelheiten einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wird die Gewährung von Abschlagszahlungen geprüft.

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden Euro haben.
An den Details für die außerordentliche Wirtschaftshilfe wird derzeit noch gearbeitet. Weitere Informationen folgen daher.
Uli Sckerl kündigt an, zeitnah auch über die weiteren Wirtschaftshilfen, die zum Teil schon länger laufen und jetzt verlängert werden sollen, zeitnah zu informieren.

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