Wasser wird billiger – für das ganze Jahr 2020

Für die steuerliche Berechnung ist die Schlussabrechnung Ende des Jahres entscheidend. Erst mit der Schlussabrechnung gilt das Wasser für den Abrechnungszeitraum als geliefert. Sofern der Ablesezeitpunkt nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2021 liegt, sind grundsätzlich für die Leistungen des gesamten Lieferzeitraums (Januar bis Dezember 2020) der seit 1. Juli 2020 geltende Umsatzsteuersatz von 5 % MwSt. (statt 7 % MwSt.) maßgeblich.

Die Stadt Ladenburg berechnet deshalb für die Wasserlieferung im Jahr 2020 für den gesamten Zeitraum fünf Prozent. Zwischenablesungen sind nicht notwendig.

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