Von unserer Mitarbeiterin Renate Schwanebeck
Neue Friedhofsgebührensatzung fällig
- Alle fünf Jahre müssen die Friedhofsgebühren auf den Prüfstand
- hochgeladen von Renate Schwanebeck
Gemeinderat muss über Kostendeckung oder Rabatte entscheiden – Kostenstruktur wird für die Jahre 2026 bis 2030 neu berechnet
Alle fünf Jahre müssen die Kosten für den Friedhof neu berechnet werden. Und damit auch die Gebühren. Das erläuterte die Kämmerin Eva-Maria Rother in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates. Im Jahr 2020 sei die letzte Kalkulation für die Jahre 2021 bis 2025 durchgeführt worden und nun stehe die Kalkulation für 2026 bis 2030 an. Man habe ein Fachbüro beauftragt und sei schon ein Jahr in Verzug.
Derzeit fallen im Durchschnitt 133 Bestattungen pro Jahr an. Die Kosten für den Friedhof belaufen sich pro Jahr auf 426.000 Euro. Bei unveränderten Gebühren sei ein Defizit absehbar, so die Kämmerin.
Autor:Renate Schwanebeck aus Ladenburg |
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