Zulässige Maße bei der Grünschnittabholung
Abholung von Grünschnitt: Vorgaben zur Bereitstellung beachten
- Gemäß Satzung dürfen einzelne Stücke des holzigen Grünschnitts eine Länge von 1,50 Metern, einen Durchmesser von maximal 20 Zentimetern sowie ein Gewicht von höchstens 25 Kilogramm nicht überschreiten. Foto: AVR Kommunal AöR
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Die AVR Kommunal holt nach vorheriger Anmeldung holzigen Grünschnitt direkt vor dem Grundstück ab. In letzter Zeit werden jedoch vermehrt Einzelstücke bereitgestellt, die die zulässigen Maße überschreiten und daher nicht abgeholt werden können.
Gemäß der geltenden Satzung dürfen einzelne Stücke des holzigen Grünschnitts eine Länge von 1,50 Metern, einen Durchmesser von maximal 20 Zentimetern sowie ein Gewicht von höchstens 25 Kilogramm nicht überschreiten. Größere oder längere Einzelstücke – beispielsweise mit Längen von bis zu drei Metern – können nicht mitgenommen werden. Hintergrund ist die technisch begrenzte Breite der Schüttwanne der eingesetzten Sammelfahrzeuge.
Autor:Die Redaktion aus Ladenburg |
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