Klagen beim Bundesverfassungsgericht anhängig
Die baden-württembergische Grundsteuer
Die gemeinsam vom Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, Haus & Grund Baden, Haus & Grund Württemberg sowie dem Verband Wohneigentum Baden-Württemberg unterstützten Verfassungsbeschwerden gegen die Landesgrundsteuer sind nunmehr beim Bundesverfassungsgericht unter den Az. 1 BvR 1977/26 und 1 BvR 2005/26 anhängig.
Der Bundesfinanzhof hatte in seinen Urteilen (Az. II R 26/24 und II R 27/24) die Musterklagen gegen das Landesgrundsteuergesetz abgewiesen. Nach Auffassung der Kläger und der Verbändeallianz hat der BFH hierbei die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht ausreichend gewürdigt. Daher wurden nun Verfassungsbeschwerden beim BVerfG eingelegt. Sie sind nun unter den Az. 1 BvR 1977/26 und 1 BvR 2005/26 anhängig.
Autor:Die Redaktion aus Ladenburg |
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