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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Die Untere Naturschutzbehörde informiert: Baum- und Strauchrückschnitte noch bis Ende Februar möglich

Wer vor Frühjahrsbeginn noch Bäume fällen oder an Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen oder anderen Gehölzen starke Rückschnitte vornehmen möchte, sollte zügig ans Werk gehen. Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis informiert, dass solche Arbeiten grundsätzlich nur noch bis Ende Februar erlaubt sind.

Diese naturschutzrechtliche Regelung gilt auch für das Zurückschneiden von Röhrichten und dient dem allgemeinen Schutz von Pflanzen und Tieren, insbesondere brütender Vögel, die für den Nestbau ungestörte Baumkronen, Hecken und Gebüsche benötigen.

Innerhalb der Schutzfrist vom 1. März bis 30.

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Die Redaktion aus Ladenburg

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