So beteiligen Sie den Fiskus an den Kosten für den Winterdienst
Während sich die meisten Kinder über Schnee freuen, macht er den Erwachsenen oft mächtig Arbeit. Denn viele Mieter und Hauseigentümer trifft dann wieder die Räumpflicht auf Wegen und Straßen. Manchem Steuerzahler ist ein frühes Aufstehen und der Griff zur Schneeschaufel jedoch nicht möglich, oder er kann es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr tun. Was viele nicht wissen: Wird ein Dritter mit den Arbeiten beauftragt, lassen sich diese Kosten steuerlich absetzen.
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