Corona
Änderung der Corona-Hauptverordnung vom 19.10.2020
Die wesentlichen Änderungen sind: • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Fußgängerbereichen der Städte sowie in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen öffentlicher Einrichtungen (zum Beispiel im Rathaus und in der Schule). • Ansammlungen im öffentlichen Raum werden auf 10 Personen oder zwei Haushalte begrenzt; hiervon ausgenommen sind Verwandte in gerader Linie bzw. Geschwister und deren Nachkommen. • Private Veranstaltungen werden auf 10 Personen oder zwei...