Corona-Verordnung

Beiträge zum Thema Corona-Verordnung

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Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg
Corona-Warnstufe: Monumente des Landes bleiben geöffnet – mit strengeren Regeln

Angekündigt war es schon seit Tagen: Die Corona-Warnstufe ist da und bringt strengere Regeln für den Besuch bei den Staatlichen Schlössern und Gärten Baden-Württemberg. Zentrales Element ist die Veränderung für alle ohne Impf- oder Genesenen-Nachweis: Sie brauchen ab sofort in den Monumenten des Landes einen gültigen PCR-Test, wenn sie ein Kloster oder Schloss erleben wollen. Die Einschränkung gilt für den normalen Besuch und ebenso bei Führungen und Veranstaltungen. BESUCH IM RAHMEN DER...

  • Friedrichsfeld
  • 05.11.21
  • 5× gelesen
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Mit Eintreten der Warnstufe benötigt jeder Besucher beim Einlass in den Zoo Heidelberg ab sofort einen Nachweis über eine abgeschlossene Corona-Impfung, ein zertifiziertes Corona-PCR-Testergebnis oder einen Nachweis über eine vollständige Genesung.  | Foto: Petra Medan/Zoo Heidelberg

Neue Regel für Zoobesuch ab 3. November 2021: Geimpft, Genesen, PCR-Getestet
Warnstufe führt zu veränderten Regelungen im Zoo Heidelberg

Mit Verkündung der Warnstufe für Baden-Württemberg, ändern sich ab sofort die Zutrittsregelungen für den Zoo Heidelberg: Ein Besuch ist nur noch für Geimpfte, Genesene oder Besucher mit einem negativen PCR-Testnachweis möglich. Spontane Besuche im Rahmen der geltenden Corona-Regelungen sind weiterhin möglich: Tickets für den Zoobesuch oder das Heidelberger Zoo-Leuchten können entweder vor Ort oder online im Vorverkauf erworben werden. Maskenpflicht und Abstandsregeln sowie alle anderen Hygiene-...

  • Friedrichsfeld
  • 05.11.21
  • 5× gelesen
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Corona-Verordnung:
Maskenpflicht für Servicepersonal auch im Außenbereich

Seit 1. Juli gilt in Bezug auf die zu beachtenden Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie für Gaststätten die allgemeine Corona-Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg. Die Corona- Sonderverordnung für Gaststätten wurde hingegen nicht verlängert. Gemäß § 3, Abs. 1 Nr. 5 der neuen Corona-Verordnung ist es für jegliches Servicepersonal im direkten Kundenkontakt Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Unterscheidung in Innen- und Außenbereich wird demnach nicht mehr...

  • Friedrichsfeld
  • 17.07.20
  • 7× gelesen
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