Führerscheinumtausch

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LANDRATSAMT RHEIN-NECKAR-KREIS
Führerschein-Pflichtumtausch: Frist für die von 2002 bis 2004 ausgestellten Führerscheine läuft am 19. Januar ab

Rechtzeitig Termine vereinbaren! Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Die alten, unbefristeten Kartenführerscheine müssen nach einem Stufenplan erneuert werden. Sie sind dann 15 Jahre gültig. Der Umtausch betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst. Diese bleibt unverändert bestehen. Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033...

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Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis
Führerschein jetzt umtauschen

Frist für die Jahrgänge 1965 bis 1970 läuft am 19. Januar 2024 ab Immer noch sind zahlreiche Autofahrerinnen und Autofahrer mit dem veralteten grauen oder rosa "Lappen" unterwegs, dem alten Papierführerschein. Doch diese Dokumente verlieren nach und nach ihre Gültigkeit, je nach dem Geburtsjahr der Inhaberinnen und Inhaber. Daher müssen die alten Führerscheine rechtzeitig gegen den neuen EU-einheitlichen Kartenführerschein ausgetauscht werden, der eine Gültigkeit von 15 Jahren besitzt. Der...

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