Friedhofsgebühren ab 01.01.2027

Beiträge zum Thema Friedhofsgebühren ab 01.01.2027

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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Bestattungswesen, Neufassung des Gebührenverzeichnisses als Anlage zur Friedhofssatzung

Der Gemeinderat beschloss am 14.10.2026 einstimmig die Änderung des Gebührenverzeichnisses auf Grundlage der vorgelegten Gebührenkalkulation als Anlage zur gemeindlichen Friedhofssatzung. Das Gebührenverzeichnis tritt zum 01.01.2027 in Kraft. Anlage zur Friedhofssatzung  Gebührenverzeichnis Die Gebühren betragen ab 01.01.2027 § 1 Verwaltungsgebühren 1. für die Zulassung zur gewerblichen Betätigung auf den Friedhöfen für 2 Jahre gem. § 4 der Friedhofssatzung 100,00 € 2. für die Genehmigung zur...

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