Gehölzrückschnitt

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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Gehölzpflege im Garten

Es ist Sommer und ein wiederkehrendes Schauspiel: Immer und immer wieder fliegt die Amsel, mit Wurm im Schnabel, in die Hecke neben der Einfahrt. Beim Vorbeigehen kann man auch das laute Tschilpen hören, das aus dem Inneren dringt. Die Amsel schimpft lautstark. Sie hat sich hier ein Nest gebaut und versorgt ihre Jungen. Damit ist sie jedoch nicht allein. Auch aus dem benachbarten Baum dringen die Rufe der hungrigen Schnäbel, während weiter oben auf dem Ast der nächste Vogel singt. Woanders...

  • Ilvesheim
  • 11.05.23
  • 5× gelesen
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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Gehölzrückschnitte nur bis Ende Februar möglich - Zum Schutz der Vögel ist der Rückschnitt ab dem 1. März verboten Am 1. März beginnt gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz das jahreszeitliche Rodungsverbot von Gehölzen. Bis zum 30.September ist es zum Schutz wildlebender Tiere verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze zu fällen, abzuschneiden oder zu zerstören. Dies gelte ebenfalls für das sogenannte „auf den Stock setzen“, bei dem Sträucher bis ca. 20 cm oberhalb des Bodens zurückgeschnitten...

  • Ladenburg
  • 04.02.22
  • 6× gelesen
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