Von unserer Mitarbeiterin Marion Schatz
Schrittweise Öffnung des Luisenparks
Gemäß der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 23. April 2021 dürfen die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten nun auch bei einer Inzidenz über 100 öffnen, wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden. Voraussetzung ist der Nachweis eines durch eine offizielle Stelle durchgeführten negativen Corona-Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder ein Impfnachweis oder aber bei Genesenen der Nachweis mittels PCR-Test über ihre...