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Externer Notfallplan liegt öffentlich aus

Der Rhein-Neckar-Kreis als untere Katastrophenschutzbehörde hat gem. § 8 a LKatSG den externen Notfallplan der Fa. neska Schifffahrts- und Speditionskontor GmbH erstellt. Da Teile der Gemarkung der Stadt Ladenburg im Gefährdungsbereich des Betriebs liegen, ist der externe Notfallplan gem. § 8 a (4) zur Anhörung der Öffentlichkeit auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Anregungen können während dieser Auslegungsfrist bei der Stadt Ladenburg, Hauptstraße 7, 68526 Ladenburg vorgebracht...

  • Ladenburg
  • 17.03.23
  • 24× gelesen
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