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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Sonderregelungen vor Wahlen | Rubrik G2

Zulassung zur Veröffentlichung! Entsprechend den Bestimmungen des Redaktionsstatuts für das Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Edingen-Neckarhausen vom 21.02.2024 ist allen, zu einer Wahl zugelassenen Parteien, Wählervereinigungen oder Einzelbewerbern – auch wenn sie nicht örtlich organisiert sind – auf Anfrage im Zeitraum von drei Monaten vor der Wahl bis zum Wahltermin Gelegenheit zu geben, im gleichen Umfang im nichtamtlichen Teil zu veröffentlichen wie örtlichen Parteien oder...

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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Sonderregelungen vor Wahlen!

Einführung einer Karenzzeit Im Redaktionsstatut für das Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Edingen-Neckarhausen vom 21.02.2024 wurden Sonderregelungen vor Wahlen festgeschrieben. Dabei ist es der Gemeinde als kommunaler Gebietskörperschaft sowie ihren Organen (Bürgermeister und Gemeinderat) untersagt, auf die Bildung des Wählerwillens einzuwirken und sich in dieser Hinsicht neutral zu verhalten (Neutralitätspflicht). Bis zum Termin der Bundestagswahl am 23.02.2025 erfolgen keine...

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