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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Sonderregelungen vor Wahlen

Zulassung zur Veröffentlichung! Entsprechend den Bestimmungen des Redaktionsstatuts für das Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Edingen-Neckarhausen vom 21.02.2024 ist allen, zu einer Wahl zugelassenen Parteien, Wählervereinigungen oder Einzelbewerbern – auch wenn sie nicht örtlich organisiert sind – auf Anfrage im Zeitraum von drei Monaten vor der Wahl bis zum Wahltermin Gelegenheit zu geben, im gleichen Umfang im nichtamtlichen Teil zu veröffentlichen wie örtlichen Parteien oder...

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