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Aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim

1. Es ist verboten, sich an nachfolgenden Orten im Stadtgebiet Mannheim aufzuhalten: Wiesen an den Rheinterrassen(zwischen Konrad-Adenauer-Brücke und Beginn Waldpark, ausgenommen Wege), Neckarwiesen (auf der Nordseite des Neckarufers zwischen Jungbuschbrücke und Friedrich-Ebert-Brücke, ausgenommen Wege), Paradeplatz, O 1 (die gesamte Platzfläche, ausgenommen die herumführenden Gehwege), Wasserturmgelände (die gesamte Grünanlage). Die Anordnung nach Ziffer 1 ist zunächst bis 19. April 2020 um 24...

  • Friedrichsfeld
  • 25.03.20
  • 55× gelesen
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