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Kartellrechtliche Hürde genommen: Wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum Klinikverbund Heidelberg-Mannheim

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat auf Antrag des Universitätsklinikums Heidelberg bestätigt, dass der Zusammenschluss der beiden Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim zur Verbesserung der Krankenhausversorgung für erforderlich gehalten wird und dem Zusammenschluss auch keine anderen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Dies gab Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (7. Mai) in Stuttgart bekannt. Mit der Bestätigung des Sozialministeriums wird die Wettbewerbssituation zwischen den beiden Universitätskliniken aufgehoben. Das Vollzugsverbot, welches das Bundeskartellamt im Juli 2024 ausgesprochen hatte, verliert damit seine Wirkung.

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Die Redaktion aus Ladenburg

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