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Ab Januar 2023:
Mehrweg-Pflicht für Speisen und Getränke „to go“

Stadt informiert Gastronomie und Einzelhandel und bietet Unterstützung anAb 1. Januar 2023 tritt eine weitere Regelung des Verpackungsgesetzes in Kraft, um Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen. Alle Betriebe, die Essen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, sind verpflichtet, ihren Kunden neben Einweg- auch Mehrwegbehälter anzubieten. Dabei darf das Produkt in der Mehrwegverpackung nicht mehr kosten als das in der Einwegvariante.

In Deutschland entstehen nach Angabe der Bundesregierung täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Take-Away-Einwegverpackungen. Um diese Flut einzudämmen, gibt es für den Kaffee unterwegs bereits in vielen Verkaufsstellen wiederverwendbare Mehrwegbecher, auch in Mannheim.

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Autor:

Benjamin Brendel aus Ladenburg

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