Pflegereform 2022: Neue Regelungen für die Pflege
Die wichtigsten Änderungen für pflegende Angehörige

Foto: (c) Johanniter

Seit Januar 2022 sind neue Regelungen in Kraft, die der Bundestag im Juni 2021 mit einer neuen Pflegereform beschlossen hat. Das so genannte Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) soll unter anderem Entlastungen für Pflegebedürftige und ihre Familie schaffen. Was genau ändert sich im Bereich der Pflegeleistungen? Die Johanniter informieren zu den wichtigsten Neuerungen.

Mehr Geld für Pflegesachleistungen
Angesichts der steigenden Preise in der Pflege hat der Gesetzgeber den Zuschuss für Pflegesachleistungen um 5 Prozent erhöht. Für Menschen mit Pflegegrad 2 steigt er von bisher 689 auf 724 Euro, mit Pflegegrad 3 von 1.298 auf 1.363 Euro. Im Pflegegrad 4 steigt der Betrag entsprechend von 1.612 auf 1.693 Euro, und im Pflegegrad 5 von 1.995 auf 2.095 Euro. Voraussetzung für den Zuschuss für Pflegesachleistungen ist Pflegegrad 2 oder höher.

Höherer Zuschuss zur Kurzzeitpflege
Auch die Leistungen für die Kurzzeitpflege erhöhen sich für die Pflegegrade 2 bis 5: Statt bisher 1.612 Euro erhalten Betroffene nunmehr 1.774 Euro. Weiterhin kann der Zuschuss zur Kurzzeitpflege mit maximal 50 Prozent der Mittel aus der Verhinderungspflege aufgestockt werden. Da sich das Budget für die Verhinderungspflege nicht erhöht, stehen für dieses Modell jährlich maximal 3.386 Euro zur Verfügung.

Umwandlung von Pflegesachleistungen ohne Antrag möglich
Wie bisher kann ein Teil der Pflegesachleistungsbeträge für Entlastungsleistungen genutzt werden. Neu ist, dass hierfür seit diesem Jahr kein Antrag mehr nötig ist – die Pflegekasse wandelt den überschüssigen Pflegesachleistungsbetrag automatisch um, wenn die eingereichte Rechnung die zur Verfügung stehenden Entlastungsleistungen übersteigt.

Einfachere Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
Pflegehilfsmittel wie etwa ein Pflegebett dürfen jetzt nicht mehr nur vom Arzt, sondern auch von Pflegefachkräften empfohlen werden – das gilt für Fachkräfte von Pflegediensten ebenso wie für Pflegefachkräfte, die den verpflichtenden Beratungsbesuch bei Pflegegeldbezug durchführen. Die schriftliche Empfehlung wird dann zusammen mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse eingereicht.

Der „Johanniter-Pflegelotse“ klärt auf
Alle wichtigen Fragen rund um die Pflege zu Hause beantwortet die Informationsbroschüre „Johanniter-Pflegelotse – ein Wegweiser zur ambulanten Pflege“ auf 20 übersichtlichen Seiten. Er richtet sich sowohl Menschen, die ganz neu mit der Situation von Pflegebedürftigkeit konfrontiert sind, als auch an jene, die schon länger einen Angehörigen pflegen. Den aktualisierten Johanniter-Pflegelotse kann man sich unter www.johanniter.de/pflegelotse herunterladen.

Für weiterführende Fragen stehen die Pflegeexperten der Johanniter in Mannheim gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung: Carmen Wilke, Pflegedienstleiterin, Tel. 0621 48303-751.

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