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Kindererziehung erhöht die Rente

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg:

Kinder zu erziehen kostet Zeit ? oft auch Arbeitszeit. Die gesetzliche Rentenversicherung gleicht einige Nachteile wieder aus, denn die Zeiten der Kindererziehung bekommen Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet. Was dahinter steckt und wie man die Anrechnung beantragt, darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg.

Für die Erziehung eines Kindes werden bis zu drei Jahre als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben, die sogenannten Kindererziehungszeiten. Hierbei handelt es sich um Pflichtbeitragszeiten, die sich später unmittelbar auf die Rentenhöhe auswirken.

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Die Redaktion aus Ladenburg

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