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Maskenpflicht im ÖPNV gilt weiterhin

In den Bussen und Bahnen ist das Tragen einer medizinischen- oder FFP2-Maske weiter Pflicht

Aufgrund vieler verunsicherter Fahrgäste und aus gegebenem Anlass teilt der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) mit, dass weiterhin das Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Maske während des gesamten Aufenthalts in den Bussen und Bahnen bundesweit und damit auch im VRN nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz bzw. den Länderverordnungen in Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg Pflicht ist. Dabei ist stets auf die vollständige Bedeckung von Mund und Nase zu achten. Bei nicht beachten kann ein Bußgeld verhängt werden.

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Die Redaktion aus Ladenburg

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