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Leinenpflicht für Hunde

Regeln gelten auf der Neckarwiese und in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen

Die Stadt Ladenburg erinnert an die geltende Leinenpflicht für Hunde. Anlass sind wiederholt festgestellte Verstöße, insbesondere auf der Neckarwiese sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen.
Nach § 11 der Polizeiverordnung der Stadt Ladenburg sind Hunde im Innenbereich (§§ 30 bis 34 Baugesetzbuch) auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen sowie in Grün- und Erholungsanlagen an der Leine zu führen. Dies gilt ausdrücklich auch für die Neckarwiese. Ein freies Laufenlassen der Hunde ist in diesen Bereichen daher nicht zulässig.
Die Leinenpflicht gilt unabhängig davon, ob ein Hund besonders gut erzogen, ruhig oder friedlich ist.

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Autor:

Die Redaktion aus Ladenburg

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