Gerhard Kleinböck drängt auf Gesetz zu inklusivem Wahlrecht

„Grüne und CDU schalten hier auf stumm“, kommentiert der Landtagsabgeordnete Gerhard Kleinböck den Grund für den gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD und FDP/DVP für ein verfassungsgemäßes Wahlrecht in Baden-Württemberg für Menschen mit Behinderungen.

Grüne, CDU, SPD und FDP hatten sich im April 2019 als Kompromiss darauf geeinigt, die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse in den Landesgesetzen befristet auszusetzen. Das Wahlrecht sollte weiter angepasst werden, wenn die vergleichbaren Regeln im Bundesrecht fixiert sind. Diese Neuregelung im Bund wurde vor einem Jahr beschlossen. Die grün-schwarze Landesregierung handelt jedoch bisher nicht. Deshalb bringen SPD und FDP/DVP jetzt erneut einen Gesetzentwurf ein, um ein verfassungsgemäßes Wahlrecht in Baden-Württemberg herzustellen.

„Die provisorische Lösung, die damals geschaffen wurde um die Kommunalwahlen 2019 rechtskonform über die Bühne zu bringen, war richtig. Nun muss jedoch ein rechtlicher Rahmen auf Landesebene geschaffen werden und das kann nicht einfach bis zur Landtagswahl ausgesessen werden“, kritisiert der Ladenburger Sozialdemokrat die Untätigkeit der grün-schwarzen Koalition.
Im vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Regelungen für die Bundestagswahl auf das Landes- und Kommunalwahlrecht übertragen werden. Das schafft Einheitlichkeit und Verlässlichkeit für die Wähler bereits bei der kommenden Landtagswahlwahl im März 2021.

„Grüne und CDU waren zu Gesprächen über unsere Initiative eingeladen, reagierten und beteiligten sich jedoch nicht“, kritisiert Kleinböck die Kollegen abschließend scharf.

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Die Redaktion aus Ladenburg

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