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Von unserer Mitarbeiterin Renate Schwanebeck
Satzung wird erneut öffentlich ausgelegt

Außerhalb der Altstadt gibt es schon viele PV-Anlagen, teils angepasst, teils nicht. Jetzt geht es um die Anpassung-Regelung für die Altstadt
  • Außerhalb der Altstadt gibt es schon viele PV-Anlagen, teils angepasst, teils nicht. Jetzt geht es um die Anpassung-Regelung für die Altstadt
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Zweite Auslegung der Altstadtsatzung
Rat will Photovoltaik-Anlagen möglichst schonend für das Stadtbild gestalten
Einstimmig votierte der Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwoch für eine weitere (zweite) Auslegung der neuen Altstadt-Satzung für die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange. Bis zum 28. September gelte die Aufschubfrist, so Bürgermeister Stefan Schmutz. Dann wird die alte Satzung ungültig, die das Anbringen von Solaranlagen in der Altstadt nicht gestattet. Jetzt muss es erlaubt werden. Verwaltung und Gemeinderat wollen die Anbringung möglichst schonend für das Stadtbild gestalten.
Bei der Auslegung bis zum 16. Juni habe es neun Rückmeldungen, zum Teil erst am 15. Juli, seitens der Träger öffentlicher Belange gegeben, so Götz Speyerer von der Verwaltung.

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Autor:

Renate Schwanebeck aus Ladenburg

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