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Leserbrief
Freies Bad für freie Bürger?

Wie schön, dass die Badesaison wieder begonnen hat und die Stadt Ladenburg noch ein Freibad besitzt. Bei dieser Einrichtung handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung gemäß § 10 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg, wobei die Einwohner gem. § 10 Abs. 2 S. 2 im Rahmen des geltenden Rechts berechtigt sind, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde nach gleichen Grundsätzen zu benutzen.Zwar bedauern einige, dass derzeit nur maximal 1.000 Besucher pro Tag zugelassen sind, aber diese Begrenzung ist wegen der allgemeinen, hohen Vorsichtsmaßnahmen für die meisten hinnehmbar.

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Autor:

Die Redaktion aus Ladenburg

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