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Grundsicherungsleistungen für ukrainische Geflüchtete

Jobcenter Mannheim richtet von 25. Mai bis 3. Juni eine gesonderte Antragstelle ein

Ab 1. Juni erhalten Geflüchtete aus der Ukraine Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch („Hartz IV“) – darauf haben sich Bund und Länder verständigt. Voraussetzung ist, dass sie im Ausländerzentralregister registriert sind und über eine Fiktionsbescheinigung verfügen. Für in Mannheim registrierte Geflüchtete, die bislang Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben und die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, ist daher ein Übergang in die Zuständigkeit des Jobcenters Mannheim zum Monatswechsel vorgesehen.

Zwischen Mittwoch, 25. Mai, und Freitag, 3.

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Autor:

Benjamin Brendel aus Ladenburg

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