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OB-Wahl 2023
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?

Wählen darf bei der OB-Wahl am 18. Juni 2023 nur, wer auch ins Wählerverzeichnis eingetragen wurde. Als Nachweis darüber erhalten alle eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Wochenende die Wahlbenachrichtigung. In der Wahlbenachrichtigung wird auch mitgeteilt, in welchem Wahlgebäude am Wahltag von 8 bis 18 Uhr die Stimme abgegeben werden kann. Wahlberechtigte, die bis 28. Mai 2023 keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, sollten dies sofort beim Wahlbüro telefonisch unter 0621/293-9566 überprüfen lassen, weil sonst die Gefahr besteht, dass sie nicht wählen dürfen. Die Wahlbenachrichtigung enthält auch einen vorgedruckten Briefwahlantrag.

Wahlbüro öffnet am 30.

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Autor:

Benjamin Brendel aus Ladenburg

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