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Regierungspräsidium Karlsruhe informiert mit neuen Schildern über das Betretungsverbot der Kiesinseln in der Ilvesheimer Schleife
Naturschutzgebiet „Unterer Neckar“: Geschützter Lebensraum von Flussuferläufer und Flussregenpfeifer

Hinweisschild am Ufer des Neckars: Kiesinseln nicht betreten!
 | Foto: RP Karlsruhe
  • Hinweisschild am Ufer des Neckars: Kiesinseln nicht betreten!
  • Foto: RP Karlsruhe
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Das Naturschutzreferat des Regierungspräsidiums Karlsruhe hat im Naturschutzgebiet „Unterer Neckar“ an der Ilvesheimer Schleife zwischen Ilvesheim, Edingen-Neckarhausen und Ladenburg neue Schilder aufgestellt. Sie weisen mit einem Foto des Flussuferläufers und auffälliger Farbgebung ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten der Kiesinseln verboten ist. Ziel des Betretungsverbotes ist es, geschützte Bereiche für die Brut und Aufzucht der Jungvögel der stark gefährdeten Bodenbrüter Flussuferläufer und Flussregenpfeifer zu erhalten.
 
Die offenen Kiesinseln am Neckarufer sind Lebensraum für diese beiden strenggeschützten und sehr seltenen Vogelarten. Flussuferläufer und Flussregenpfeifer sind auf Flüsse mit Kiesinseln angewiesen.

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Die Redaktion aus Ladenburg

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