Der Landtag hat gestern die Änderung des Kommunalwahlrechts beschlossen. Zu den wesentlichen Änderungen gehören u.a. die Einführung einer Stich- statt einer Neuwahl bei Bürgermeisterwahlen und das kommunale Wahl- und Stimmrecht für wohnungslose Menschen. Das Mindestalter für die Wählbarkeit zum Bürgermeister wird auf 18 Jahre abgesenkt, die Höchstaltersgrenze entfällt.
Das Gesetz tritt am ersten Tag des vierten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. Wenn es wie geplant im April im Gesetzblatt für Baden-Württemberg verkündet wird, tritt es damit am 1. August 2023 in Kraft. Für die Organisation der OB-Wahl in Mannheim gilt daher noch das alte Recht.
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