Premium

Neues Kommunalwahlrecht gilt nicht für OB-Wahl 2023 in Mannheim

Der Landtag hat gestern die Änderung des Kommunalwahlrechts beschlossen. Zu den wesentlichen Änderungen gehören u.a. die Einführung einer Stich- statt einer Neuwahl bei Bürgermeisterwahlen und das kommunale Wahl- und Stimmrecht für wohnungslose Menschen. Das Mindestalter für die Wählbarkeit zum Bürgermeister wird auf 18 Jahre abgesenkt, die Höchstaltersgrenze entfällt.

Das Gesetz tritt am ersten Tag des vierten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. Wenn es wie geplant im April im Gesetzblatt für Baden-Württemberg verkündet wird, tritt es damit am 1. August 2023 in Kraft. Für die Organisation der OB-Wahl in Mannheim gilt daher noch das alte Recht.

Premium
Sie haben keinen Premium-Zugang!
Weitere Informationen zu unserem Premium-Angebot finden Sie hier.
Autor:

Benjamin Brendel aus Ladenburg

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.

Powered by PEIQ