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Von unserer Mitarbeiterin Marion Schatz
Geld sparen beim Renovieren und Sanieren

Noch bis April 2027 haben Haus- und Wohnungsbesitzer die Möglichkeit, ihre Bau- und Planungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an oder in bestehenden Gebäuden oder Wohnungen steuerlich als Sonderabschreibungen abzusetzen. Dazu besteht die Möglichkeit über die erhöhte steuerliche Abschreibung nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) bei Gebäuden in Sanierungsgebieten. Ein solch förmlich festgesetztes Sanierungsgebiet ist Friedrichsfeld Zentrum.

Bei vermieteten Gebäuden oder Wohnungen können Eigentümer auf zwölf Jahre verteilt 100 Prozent der Kosten abschreiben (acht Jahre jeweils neun Prozent, vier Jahre sieben Prozent nach § 7h EStG).

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Autor:

Marion Schatz aus Friedrichsfeld

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