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Aus der Ablage in den Reißwolf

Bei der Durchforstung überfüllter Aktenschränke Fristen beachten

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist darauf hin, dass ab Januar 2024 ein großer Teil der aufbewahrten Geschäftsunterlagen in den Reißwolf wandern kann. Allerdings sollte nicht alles, was sich über die Jahre angesammelt hat, blindlings weggeworfen werden. Allzu großer Ordnungssinn kann sich rächen, denn eine Reihe von Belegen müssen, für das Finanzamt aufbewahrt werden.

Ein Unternehmer muss Geschäftsbücher, Inventare, Bilanzen und sonstige zu führende Bücher zehn Jahre lang aufbewahren. Auch digitale Aufzeichnungen müssen zehn Jahre lang gespeichert werden.

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Autor:

Die Redaktion aus Ladenburg

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