Informationsveranstaltung zur Tätigkeit als Kindertagespflegeperson
Wer den eigenen Alltag gerne mit kleinen Kindern gestaltet, verantwortungsbewusst und kooperativ ist, findet in der Kindertagespflege einen Weg, Familien- und Berufstätigkeit ideal miteinander zu verbinden.
Der Fokus bei der Kindertagespflege liegt in der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter bis zu drei Jahren. Um als Tagesmutter oder -vater, wie Kindertagespflegepersonen umgangssprachlich genannt werden, tätig werden zu dürfen, wird eine Erlaubnis des Jugendamts benötigt. Diese wird bei persönlicher Eignung und nach erfolgreicher Qualifizierung erteilt.
Die Abteilung Kindertagespflege des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt der Stadt Mannheim informiert am Mittwoch, 19.
Autor:Benjamin Brendel aus Ladenburg |
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